Konkurrent verlangt 12.500 € wg. fehlender SSL-Verschlüsselung. Rechtsanwalt Christian Solmecke berichtet von einem sehr speziellen Abmahnfall. Der Betroffene betreibt eine Webseite für Immobiliendienstleistungen. Er hat sein Kontaktformular nicht verschlüsselt. Eine weitere Abmahnung bemängelt eine fehlender Datenschutzerklärung. Das löschen einer Webseite hilft nicht, es können auch “weisse Webseiten” abgemahnt werden.